Tipps & Hilfestellungen
Hier finden Sie erste Tipps und Verhaltenshinweise bei populistischen und/oder extremistischen Einflussnahmen im Naturschutz in Deutschland. Diese Seite soll Ihnen einen schnellen ersten Überblick verschaffen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die hier gesammelten Tipps können nicht jeden konkreten Einzelfall mit all seinen Besonderheiten abdecken. Bei jeder Antwort finden Sie Links zu ausgewählten Seiten, die einen tieferen Einblick geben.
Sind Sie konkret von Gewalt oder Vorfällen bedroht oder betroffen?
Opfer und Betroffene von rassistischer oder menschenfeindlicher Gewalt (das umfasst auch Bedrohungen) können sich professionelle Beratung holen – dies kann das ExPoNa-Team so nicht leisten. Die nach Bundesland geordneten Angebote finden Sie hier.
Zum Umgang mit Vorfällen bestehen Angebote der Mobilen Beratung für „alle, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und Verschwörungserzählungen engagieren wollen [oder müssen] – seien es Einzelpersonen, Organisationen, Schulen, Betriebe, Politiker*innen oder zivilgesellschaftliche Bündnisse.“ Deren Beratung orientiert sich an den konkreten Herausforderungen und Problemlagen der Klientinnen und Klienten. Die Vorfälle können vielfältig sein – bspw. rechte Landnahme in der Umgebung oder problematische Äußerungen im Bekanntenkreis.
Falls Sie eine Person sind oder kennen, die sich von extremistischen Gruppen lösen möchte, können Sie eines dieser Angebote wahrnehmen.
Möchten Sie sich darauf vorbereiten, dass es bei Ihrer Veranstaltung zu einer Störung kommen könnte?
Hinweis: Inwieweit Sie die folgenden Tipps berücksichtigen können, ist letztlich von Ihrer Einschätzung abhängig. Die Auswahl der Maßnahmen ist abhängig von der Größe und dem Format Ihrer Veranstaltung sowie Ihren Kapazitäten.
Die unten aufgezählten Tipps beziehen sich auf Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel sind die Hürden für Ausschlüsse höher – es kann allerdings eine Sondernutzung beantragt werden. Informationen zur Organisation solcher Veranstaltungen finden Sie hier.
Vor der Veranstaltung:
- Wenn möglich mit Anmeldungen arbeiten, bei Online-Veranstaltungen den Link erst kurz vor der Veranstaltung versenden
- Angemeldete Personen prüfen (lassen), mit befreundeten Organisationen vor Ort sprechen und/oder sich beraten lassen (bspw. von der Mobilen Beratung)
- Disclaimer versenden und Teilnehmenden-Kreis eingrenzen, z. B. mit Ausschlussklausel
- Klären, wer das Hausrecht hat (grundsätzlich die Veranstaltungsleitung, kann aber übertragen werden); mindestens eine Person mit Hausrecht sollte anwesend sein!
- Mit Polizei vor Ort sprechen und Kontaktdaten einer Ansprechperson geben lassen
- Gegebenenfalls Ordnungsdienst engagieren, der mögliche störende Akteure vor Ort (er-)kennt
Bei der Veranstaltung:
- Klare Diskussionsregeln aufstellen, transparent machen (Antidiskriminierungsregel) und durchsetzen
- Extremistische Äußerungen nicht unwidersprochen stehen lassen! Setzen Sie sich vorher mit möglichen Äußerungen auseinander und wie Sie ihnen ruhig und sachlich widersprechen können.
- Kontrolle über Mikrofone behalten
- Vom Hausrecht Gebrauch machen (geregelt durch das Versammlungsgesetz)
- Notfalls Polizei rufen – diese kann einen Ausschluss von der Veranstaltung unter Zwang durchsetzen
- Sich möglichst in Gruppen vom Veranstaltungsort entfernen, Fahrgemeinschaften organisieren
Weitere Informationen finden Sie hier.
Brauchen Sie Tipps für den Umgang mit antidemokratischen Äußerungen?
Ob am Aktionsstand, bei der Bildungsarbeit oder in einer Diskussion – es kann immer sein, dass Sie sich mit einer demokratiefeindlichen Aussage konfrontiert sehen.
Generell lässt sich hierzu zunächst Folgendes festhalten:
- Ob und wie Sie reagieren, ist immer von Ihrer Rolle, Ihren Ressourcen und der Situation abhängig. Wenn Sie sich nicht sicher oder dazu imstande fühlen, zu widersprechen, dann sollten Sie nicht dazu gezwungen sehen. Wenn Sie die Leitung oder Moderation einer Veranstaltung inne haben, hilft es Ihnen, auf mögliche demokratiefeindliche Äußerungen vorbereitet sein und diese nicht unkommentiert bzw. unhinterfragt stehen lassen – notfalls auch nur mit einem „Das sehe ich anders“. Eventuell können Sie auch auf entsprechende Positionen Ihres Verbands verweisen.
- Wenn möglich, versuchen Sie, ein offenes Gespräch zu gestalten und sich auf gemeinsame Werte zu beziehen. Nicht jede populistische Äußerung lässt gleich auf eine extremistische Haltung schließen. Sollten Sie allerdings feststellen, dass beim Gegenüber ein geschlossenes extremistisches Weltbild vorliegt, können Sie das Gespräch auch abbrechen. Lassen Sie sich möglichst nicht auf einen Schlagabtausch mit Parolen ein.
- Suchen Sie sich Unterstützung, falls das möglich ist. Beziehen Sie andere Personen aus der Gruppe bzw. dem Publikum mit ein. Wenn Dritte anwesend sind, kann es zudem sinnvoll sein, die Störtaktiken des Gegenübers als solche zu benennen.
Bei der Argumentation verwenden populistische und extremistische Akteure häufig folgende rhetorische Mittel:
- Verallgemeinerungen: Häufig werden anekdotische Einzelfälle als Belege für generelle Aussagen verwendet.
Reaktion: Stellen Sie diese gezielt als solche Einzelfälle dar und versuchen Sie, auf eine Differenzierung hinzuwirken, indem Sie möglichst Gegenbeispiele oder - falls bekannt - die repräsentative Datenlage anführen. - Emotionalisierung und Desinformation: Es werden sehr drastische, negative Szenarien entworfen oder Falschaussagen getroffen.
Reaktion: Stellen Sie Nachfragen und versuchen Sie, die Quellen der Gegenseite offenzulegen. Nehmen Sie eine möglichst sachlich fundierte Gegenposition ein. - Themenhopping: In kurzer Zeit werden mehrere, verschiedene Themen angeschnitten und ggf. falsch miteinander verknüpft – was eine sachliche Reaktion auf alle Punkte erschwert.
Reaktion: Benennen Sie diese Vorgehensweise offen und versuchen Sie, zum ursprünglichen Thema zurückzukehren. - Vereinfachungen: Komplexe Probleme bzw. Lösungen werden zu stark vereinfacht und/oder auf einzelne Maßnahmen reduziert.
Reaktion: Stellen Sie Nachfragen, die die Komplexität eines Themas verdeutlichen, und versuchen Sie, einen Perspektivwechsel anzuregen.
Mehr Informationen und Übungen mit Bezug zum Naturschutz sind hier zu finden.
Gängige rechtsextreme Argumente und Mythen im Kontext Naturschutz und wie man ihnen begegnen kann, sind auf dieser Seite zusammengestellt.
Werden Sie verleumdet oder verbreitet jemand falsche Aussagen über Sie?
Populistische und extremistische Angriffe können sich gegen Vorhaben, Personen und/oder Organisationen bzw. Einrichtungen richten, mit dem Ziel, diese zu diffamieren bzw. zu verleumden. Dabei wird häufig mit Emotionalisierung, Zuspitzung und falschen oder irreführenden Behauptungen (Desinformation) gearbeitet.
Generell ist es immer hilfreich, wenn bereits im Voraus Bedrohungsanalysen erstellt und Abwehrprozesse vorgedacht wurden, da im Angriffsfall die Reaktionszeit knapp sein kann. In diesem Fall sollten Sie folgende Optionen bedenken:
- Dokumentieren: Egal ob dubiose Anrufe, Mails, Besuche oder beleidigende bzw. bedrohende Posts auf Social Media: Eine gute Dokumentation ist wichtig – gerade wenn es später nötig werden sollte, Anzeige zu erstatten. Wie man rechtssichere Screenshots erstellt, steht hier.
Bitten melden Sie auch uns den Vorfall; das können Sie das hier tun. - Beobachten: Wie groß ist der Radius? Wenn der Empfängerkreis überschaubar ist oder der Peak an Aufmerksamkeit schon längst überschritten ist, ist eine weitere Beobachtung eventuell ausreichend – denn jede Reaktion macht die Desinformation bekannter. Wenn die Desinformation eine Beleidigung oder Bedrohung enthält, lohnt sich eine Richtigstellung in jedem Fall.
- Falls nötig: Richtigstellen: Die Richtigstellung ist im besten Fall als „Wahrheitssandwich“ formuliert: Das bedeutet, man bettet die Falschaussage in zwei Wahrheiten ein. Erst werden die Fakten genannt, dann wird auf die als solche gekennzeichnete Falschaussage eingegangen, und abschließend wieder auf die Fakten zurückgekommen.
Äußerst wichtig ist dabei, dass die Richtigstellung wasserdicht ist – und dann auch schnell erfolgt, bevor die Desinformation „zu groß“ wird. Die Richtigstellung muss die Falschaussage nachvollziehbar entkräften und sollte eventuelle Unsicherheiten (bspw. wenn etwas noch untersucht wird) transparent machen.
Mehr nützliche Hinweise und ausführlichere Informationen (adressiert an gemeinwohlorientierte Organisationen) finden sich in diesem Leitfaden.
Haben Sie eine dubiose Kooperationsanfrage erhalten?
Extremistische oder populistische Einflussnahmen sind nicht zwangsläufig konfrontativ oder aggressiv, sondern können auch darin bestehen, Sie bzw. Ihre Organisation einbinden zu wollen, bspw. um die Eigendarstellung harmloser oder als in der gesellschaftlichen Mitte verankert erscheinen zu lassen.
Generell ist es hier hilfreich, wenn Sie sich auf ein Leitbild, eine Satzung oder Ähnliches beziehen können, wo ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu finden ist. (Beispiele hierfür finden sich etwa beim NABU oder der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.) Alternativ können Sie auch einen Verhaltenskodex zur Zusammenarbeit entwickeln und anwenden.
Überprüfen Sie besser genau, wer Sie anfragt!
- Passt die Zusammenarbeit inhaltlich? Ist sie mit Ihren Werten und Grundsätzen vereinbar?
- Wie ist der (Internet-)Auftritt der anfragenden Organisation? Hat sie eine Satzung, die mit Ihren Werten vereinbar ist? Gibt es negativ auffällige Aussagen auf der Website oder den Social-Media-Kanälen? Gibt es ein unglaubwürdiges Impressum?
- Mit welchen anderen Organisationen, die Sie kennen, existieren bereits Kooperationen?
Bei Verdacht auf extrem rechte Anfragende können Sie Hilfe bei den regionalen Teams der Mobilen Beratung suchen.
Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass die Anfrage von einer populistischen oder extremistischen Organisation stammt, dann sollten Sie absagen. Hierbei kann ein Verweis auf das eigene Leitbild o. Ä. hilfreich sein.
Wollen Sie Ihren Verein vor verfassungsfeindlichen Mitgliedern schützen?
Zentrales Mittel ist die Vereinssatzung.
- Verankern Sie darin Werte wie Gleichberechtigung, Ablehnung von Diskriminierung, Vielfalt – und bekennen Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (das ist auch wichtig für die mögliche Gemeinnützigkeit).
- Da die Satzung das rechtliche Fundament für das Vereinshandeln ist, kann sie auch herangezogen werden, um bspw. vereinsschädigendes Verhalten (und damit ggf. einen Ausschluss) zu begründen. „Verhalten“ bedeutet, dass eine bloß vermutete Gesinnung nicht ausreicht – es muss also eine entsprechende Äußerung oder Handlung vorliegen, die gegen die Vereinssatzung bzw. die darin verankerten Werte verstößt (z. B. ein rassistischer Kommentar).
- Ziehen Sie eine Unvereinbarkeitsregelung in Erwägung, um die gleichzeitige Mitgliedschaft in Ihrem Verein und in extremistischen Vereinigungen auszuschließen. Dies kann Ausschlussverfahren erleichtern.
- Ihre Satzung sollte zumindest Bestimmungen zum Vereinsausschluss enthalten. Ein Ausschluss sollte allerdings gut überlegt sein.
Aufnahme von Mitgliedern
- Vermeiden Sie eine automatische Aufnahme. Sie sollten Antragstellende möglichst überprüfen, ohne ihnen zu misstrauisch zu begegnen. Eine transparente, gleiche Behandlung für alle Antragstellenden kann hier hilfreich sein. Ein Ausschluss von Mitgliedern ist in der Regel aufwendiger als eine Ablehnung des Aufnahmeantrags.
- Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, bei einem Verein aufgenommen zu werden – das gilt auch für gemeinnützige Vereine. Mitgliedsanträge können also in den meisten Fällen – auch ohne Begründung – abgelehnt werden. Im Falle einer Begründung sollte ein Verweis auf die parteipolitische Zugehörigkeit unterbleiben, um Konflikte zu vermeiden.
- Allerdings ist die Gesinnung oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Es kann sich daher anbieten, eine Art Probezeit zu vereinbaren, die einer regulären Mitgliedschaft vorgeschaltet ist.
Auch wenn sie sich an Musikvereine richtet, bietet diese Broschüre einen sehr guten Überblick über die Handlungsoptionen von Vereinen beim Umgang mit extremistischen Tendenzen.
Haben Sie Bedenken hinsichtlich des Neutralitätsgebots?
Für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung gilt das Neutralitätsgebot. Es verpflichtet dazu, in politischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen Zurückhaltung zu wahren. Das ist wichtig, schließt aber ein Eintreten für die Grundwerte des Grundgesetzes selbstverständlich nicht aus. Diese Handreichung bietet Hinweise für verantwortungsvolles und rechtssicheres Handeln in der öffentlichen Verwaltung.
Auch gemeinnützige Vereine müssen beachten, dass sie sich parteipolitisch neutral verhalten müssen, wenn sie ihren Status nicht gefährden möchten. Allerdings ist parteipolitische Neutralität nicht deckungsgleich mit gesellschaftspolitischer Neutralität. Ein ausführliches FAQ hierzu findet sich hier.